Vier Personen, eine davon mit Rollstuhl sind auf einem Holzsteg, welcher über moorige Landschaft führt.

Inklusion auf Wanderwegen

Tirol als Urlaubsregion will sich hinsichtlich Barrierefreiheit weiterentwicklen. Vor allem im Zuge des Antidiskriminierungsgesetzes, das mit Jänner 2016 in Kraft getreten ist, soll in allen Bereichen die Barrierefreiheit durchgesetzt werden. Während sich im städtischen Bereich schon einiges verbessert hat, gibt es im Tourismus und im Erholungsraum noch einen massiven Bedarf.

Wie inklusiv ist das Wanderland Tirol?

Barrierefreiheit sowie Rolli-tauglichkeit ist für uns alle von Vorteil. Nicht nur RollstuhlfahrerInnen, auch SeniorInnen, Gehhilfen-BenützerInnen, Personen mit Kinderwägen und Reisende profitieren von rolli-tauglichen Wegen und Zugängen.

Derzeit gibt es in Tirol schon einige rolli-taugliche Wanderwege, wie z.B. rund ums Piller Moor, am Piburger See oder am Ostufer des Achensees, jedoch gibt es in einigen Gegenden noch viel zu tun! 

Eine Auswahl an barrierefreien Wanderwegen und Ausflugszielen findest du hier.

Die Bergwelt Tirols MITEINANDER erleben?!

Was das Antisikriminierungsgesetz schon seit dem Jahr 2005 gesetzlich verankert hat, ist in Realität erst am Beginn der Umsetzung. 

Die Inklusion – das "Miteinbezogensein" – ist ein Menschenrecht und als solches in der UN-Konvention, die 2008 in Kraft tritt, festgehalten. 

Dabei geht es sowohl um die unmittelbare Diskriminierung, als auch um Vorschriften, Kriterien und Gegebenheiten, die behinderte Menschen besonders benachteiligen oder ausschließen können. 

Das ist der Punkt, wo der Handlungsbedarf in Hinblick auf den Erholungsraum Tirol ersichtlich wird. 

 

Neuer Meilenstein im Erholungsraum!!

Der hierzulande verwendet Begriff heißt "rolli-tauglich" Wanderwege, da eine Barrierefreiheit - wie sie in der Ö-Norm B 1600 definiert ist, im Erholungsraum nicht erreicht werden kann. 

Ziel ist es dennoch, ein vielfältiges und attraktives Angebot an rolli-tauglichen Erholungsmöglichkeiten in ganz Tirol zu schaffen.

Erreicht werden soll dieses Ziel mit einem neu entwickelten Klassifizierungssystem im Hintergrund, das sowohl planungs- und fördertechnisch als auch nutzerorientiert ein wertvolles Instrumend darstellen wird.

Detaillierte Informationen zum Klassifizierungssystem und den Schwierigkeitsklassen von rolli-tauglichen Wanderwegen finden Sie hier

 

Förderung von rolli-tauglichen Wanderwegen

Die Errichtung bzw. Sanierung von rolli-tauglichen Wanderwegen wird vom Fachbereich Landschaftsdienst der Abteilung Waldschutz mit bis zu 70 % gefördert. 

Die Kriterien für den Bau müssen den Richtlinien der Klassifizierung "Rolli-taugliche Wanderwege" entsprechen und sind je nach Schwierigkeitsklasse unterschiedlich. 

Ob der Weg den Kriterien entspricht und somit als rolli-tauglicher Weg klassifiziert und beschildert werden kann, entscheidet ein Sachverständiger des Landes Tirol im Zuge eines Lokalaugenscheins. 

 


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HANDBUCH "Rolli-taugliche Wanderwege" 

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