Zwei Mountianbiker, die ihre Mountainbikes auf einer Alm durch ein Almgatter schieben. Links davon sthet eine Kuh. Im Hintergrund ist ein großer Fels.
Zwei Mountainbiker schieben ihr Mountainbike auf einem Singletrail. Links von ihnen sthet ein Bauer und zeigt mit dem Finger in eine Richtung. Die Mountainbiker sehen auch dort hin.
Ein Bauer steht auf eine, Berg mit einem Stock. Ma sieht nur die Silhouette von Berg und Bauer. Im Hintergrund ziehen weiße Wolken vorbei.

Nicht Vergessen!

Jede/r von uns trägt mit seinem/ihrem Verhalten zur Meinung und Toleranz der Öffentlichkeit und der politischen EntscheidungsträgerInnen gegenüber der Sportart Mountainbiken bei. Ein Miteinander funktioniert ganz sicher. Davon sind wir überzeugt! Es sollten dazu aber einige einfache Spielregeln beachtet werden!

Z'ammen auf an guat`n Weg!

Shared Trails – geteilte Wege?

Der Bau von Wegen bedeutet immer auch einen Eingriff in die Natur, die beheimatete Tierwelt und den Wald. Das bestehende Wegenetz in den Tiroler Bergen ist weitläufig und bietet zahlreiche Möglichkeiten für eine gemeinsame Nutzung. Um das Sport- und Freizeitangebot landschaftsschonend und zugleich ausreichend zu entwickeln, sollten Wege, sofern sie grundsätzlich dafür geeignet sind und die GrundeigentümerInnen damit einverstanden sind, auch gemeinsam zu Fuß und per Mountainbike nutzbar gemacht werden. Solche Wege werden mit dem Schild „Wander-/MTB Weg“ mit dem Zusatz „share the trail“ (= teile den Weg) beschildert. Theoretisch klingt alles sehr einfach! Praktisch durchführbar ist das Ganze allerdings nur unter einer grundlegenden Bedingung: Gegenseitiger Respekt, Rücksichtnahme und Verständnis für die Bedürfnisse und Interessen der Mitmenschen. Dass RadfahrerInnen den Wanderern auf Steigen den Vortritt lassen, versteht sich damit von selbst.

Wenn sich alle an diesen einfachen Grundsatz halten, dann sind wir „Z`ammen auf an guatn Weg“!


Expect the Unexpected: Oder doch lieber forstliche Sperrgebiete beachten!!!

Arbeitsplatz vs. Sportplatz

Holznutzung im Bergwald trägt dazu bei, die Schutzwirkung des Waldes durch laufende Nutzung und Waldpflege langfristig zu erhalten. In Tirol werden jährlich mehr als 1 Mio. m3 Holz genutzt, das sind mehr als 10.000 Nutzungen/Jahr. Die Forstarbeit ist prinzipiell gefährlich und unfallträchtig, das Unfallrisiko steigt, wenn die ArbeiterInnen durch Störungen von der Arbeit abgelenkt werden.  

Wandern, Biken, Laufen, Schwammerlsuchen, Nordic Walking – die Liste der legalen Aktivitäten im Wald ist lang und wird immer länger. Zusätzlich sind in den letzten Jahren mehr als 5.000 km MTB-Routen und Singletrails durch  Nutzungsübereinkommen mit den WegehalterInnen entstanden. Diese sind bei der Waldarbeit ebenfalls zu berücksichtigen.

Sind solche Sperrungen im Wald eigentlich legal? WaldeigentümerInnen können und müssen Waldflächen und damit auch Forstwege sperren, damit das Arbeitsfeld von Baustellen, Holzschlägerungen, Windwürfen und ähnlichem abgesichert ist.

"Expect the Unexpected" sollte weder für ForstarbeiterInnen noch MountainbikerInnen gelten, wenn offizielle Absperrungen respektiert werden. Auch für die eigene Sicherheit ist es in jedem Falle besser forstliche Sperrgebiete zu beachten!  

 


Kontakt:

Lars Lotze

Land Tirol - Abteilung Waldschutz

Bürgerstr. 36, 6020 Innsbruck

info@bergwelt-miteinander.at

Tel.: +43 512 508 4603

Nach oben